Spitzensteuerausgleich für Gewerbetreibende
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Wichtige Maßnahmen noch 2013 erforderlich!!!
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, also auch gewerbliche Biogasanlagen, müssen noch in 2013 mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beginnen, um weiterhin vom sog. Spitzensteuerausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG zu profitieren.
Wir bieten Ihnen die Erledigung dieser Anforderungen "aus einer Hand". Alle Infos finden Sie in unserem nachfolgenden Newsletter: