EB – geförderte einzelbetriebliche Beratung

Landbüro ist anerkannter Beratungsanbieter

Das Land Niedersachsen setzt die Förderung von Beratung mit finanziellen Mitteln sowie EU-Mitteln aus dem ELER-Fonds fort. Ziel der Förderung ist eine Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte des ökologischen Landbaus, der Verbesserung des Tierschutzes und Tierwohls sowie eines effizienten Umgangs mit Ressourcen.

Förderfähig sind ausschließlich einzelbetriebliche Beratungen zu definierten Beratungsleistungen (sh. Download „EB Förderfähige Beratungsleistungen 2019-2022“) auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Niedersachsen und Bremen.

Die Landbüro – Agrarberatung und -service GmbH & Co. KG ist im Rahmen dieser Fördermaßnahme als anerkannte Beratungsorganisation gelistet und verfügt über entsprechend qualifizierte Berater. Wir haben uns für die laufende Förderperiode von 2019 bis 2022 im Ausschreibungsverfahren um ein entsprechendes Mittelvolumen beworben und dafür auch den Zuschlag erhalten. So sind wir in der Lage, die förderfähigen Beratungsthemen zu einem günstigen Beratungshonorar anzubieten.

Wenn Sie an einer solchen Beratung interessiert sind, melden Sie sich bitte umgehend, da das Mittelvolumen begrenzt ist.




Datenblatt: Beratungsauftrag – EB ab 20109



Datenblatt: Förderfähige Beratungsleistungen

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