Wichtige Downloads
- Ihre Checkliste für die Registrierungspflicht von Stromerzeugungsanlagen für das Marktstammdatenregister (MaStR) (interaktiv)
- Marktstammdatenregister „Die Datenbank der Energiewende“ (Flyer)
Fristen:
Für Anlagen die nach dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, ist 4 Wochen nach Inbetriebnahme.
Für Anlagen die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, gilt bis Ende Januar 2021!
Für weitere Fragen zu diesen Thema, können Sie uns hier kontaktieren.