INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT

nach Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen der unteren Klasse

Information der Öffentlichkeit
nach Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen der unteren Klasse

1.  Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbe-reichs:

Name des Betreibers oder Firma: Holger Focke GmbH & Co. KG

Straße, Nr.: Berßener Str. 31

PLZ, Ort: 49774 Lähden

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage Holger Focke GmbH & Co. KG unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes.

Die Anzeige nach §7 Absatz 1 wurde der zuständigen Behörde am 28.09.2017 vor-gelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen der regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

Wirtschaftsdünger:

Schweinegülle, Rindergülle, Hähnchenmist, Entenmist

Nachwachsende Rohstoffe:

Maissilage

Tätigkeiten im Betriebsbereich

Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fer-menter)

Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär-und Lager-behälter

Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste

Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flä-chen)

Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem

Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem

Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken

Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer

Versorgung von externen Wärmeabnehmern

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder –bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 –generische Bezeichnung oder Gefahrenein-stufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“; Mengenschwelle: 10.000 kg Menge: 9.100m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,30kg/m³ 11.834kg

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind

Alarmierung Notfallleitstelle Emsland. Koordinierung einer notwendigen Warnung der Bevölkerung erfolgt über die zuständigen Rettungs-und Einsatzdienste. Hier werden die für den Störfall notwendigen Warnmaßnahmen fallweise festgelegt.

6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist;

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung dieses Betriebes durch den Landkreis Emsland fand am TT.MM.JJJJ statt.

6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf An-frage eingeholt werden können.

Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 10/2017 vom 15.03.2017 veröffentlicht.Weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen erhalten Sie beim Landkreis Emsland (sh. 7. –Kontakt zuständige Behörde)

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bun-des und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt wer-den können.

Kontakt Biogasanlage:

Holger Focke

Tel.: 05964-939656

E-Mail:holger.focke@ewetel.net

Kontakt zuständige Behörde:

Landkreis Emsland

Herr Wigbels

Tel. 05931-44-1552

E-Mail: stefan.wigbels@emsland.de

 

Information der Öffentlichkeit
nach Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen der unteren Klasse

1.  Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbe-reichs:

Name des Betreibers oder Firma: Reiners Biogas GmbH & Co. KG

Straße, Nr.: Landegger Hauptstr. 5

PLZ, Ort: 49733 Haren

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage Reiners BiogasGmbH & Co. KG unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes.

Die Anzeige nach §7 Absatz 1 wurde der zuständigen Behörde am 28.09.2017 vor-gelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen der regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

Wirtschaftsdünger:

Schweinegülle, Rindergülle, Hähnchenmist

Nachwachsende Rohstoffe:

Maissilage

Tätigkeiten im Betriebsbereich

Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fer-menter)

Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär-und Lager-behälter

Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste

Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flä-chen)

Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem

Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem

Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken

Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer

Versorgung von externen Wärmeabnehmern

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder –bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 –generische Bezeichnung oder Gefahrenein-stufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“; Mengenschwelle: 10.000 kg Menge: 7.510m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,30kg/m³ 11.834kg

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind

Alarmierung Notfallleitstelle Emsland. Koordinierung einer notwendigen Warnung der Bevölkerung erfolgt über die zuständigen Rettungs-und Einsatzdienste. Hier werden die für den Störfall notwendigen Warnmaßnahmen fallweise festgelegt.

6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist;

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung dieses Betriebes durch den Landkreis Emsland fand am TT.MM.JJJJ statt.

6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf An-frage eingeholt werden können.

Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 10/2017 vom 15.03.2017 veröffentlicht.Weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen erhalten Sie beim Landkreis Emsland (sh. 7. –Kontakt zuständige Behörde)

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bun-des und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt wer-den können.

Kontakt Biogasanlage:

Steffen Reiners

Tel.: 05932-2299

E-Mail:steffen-reiners@gmx.de

Kontakt zuständige Behörde:

Landkreis Emsland

Herr Wigbels

Tel. 05931-44-1552

E-Mail: stefan.wigbels@emsland.de

 

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