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Jetzt GAP-Antrag 2025 stellen – wichtige Hinweise für unsere Mandanten

Der diesjährige Antragszeitraum für die Anträge auf Agrarförderung 2025 geht in die Schlussphase. Bis zum 15.05.2025 können Sammelanträge über das ANDI-Programm gestellt werden, danach bis zum 31.05.2025 nur noch mit Verfristungskürzungen. Für AUKM und gekoppelte Prämien ist der 15.05.2025 eine Ausschlussfrist.

Von 13. März 2025 bis zum 15. Mai 2025 können Sammelanträge über das ANDI-Programm gestellt werden. Dabei geht es wie gewohnt um Förderungen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie um die Beantragung der gekoppelten Mutterkuh- und Mutterschafprämie.

Aus unserer Sicht als Berater möchten wir Sie dringend auf Folgendes hinweisen:

  • Erstmals wurde kein Informationsschreiben von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen verschickt. Viele Antragsteller könnten dadurch den Start des Antragsverfahrens übersehen.
  • Neu ist zudem, dass bei der Antragstellung die 12-stellige BG-Unternehmernummer zwingend angegeben werden muss. Diese finden Sie oben rechts auf Ihrem Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft. Bitte bringen Sie diesen Bescheid unbedingt zur Antragstellung mit oder reichen ihn bei uns ein, falls wir die Antragsbearbeitung für Sie übernehmen sollen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Der Zwang zur Stilllegung von Flächen entfällt (GLÖZ 8).
  • Fruchtwechsel oder Zwischenfruchtanbau auf 33 % der Ackerfläche sind weiterhin erforderlich (GLÖZ 7).
  • Mais-Mischkulturen gelten 2025 noch als eigene Kulturart; ab 2026 werden sie dem Mais zugerechnet.
  • Die freiwillige Stilllegung wurde auf 8 % der Ackerfläche erhöht (ÖR1a).
  • Erhöhte Prämien für gekoppelte Tierprämien:
    • Mutterkühe: 86 €/Tier
    • Mutterschafe: 38 €/Tier

Bitte beachten Sie: Trotz kleiner Vereinfachungen bei den Antragsvorgaben bleibt die sorgfältige und vollständige Antragstellung entscheidend, um Förderansprüche nicht zu gefährden.

Unser Rat:

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir Ihren Antrag fristgerecht und korrekt vorbereiten können!

Sie benötigen „nur Unterstützung“? Auch kein Problem, wir begleiten Sie gerne durch die Antragsphase, auch online direkt am Bildschirm.

Sie erreichen uns Rund um die Uhr. Sollten wir einmal nicht persönlich erreichbar sein, sprechen Sie uns einfach auf den Anrufbeantworter oder nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Fordern Sie uns heraus! Haben Sie ein Anliegen oder eine Aufgabe, die hier nicht aufgeführt ist?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen gerne, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Unser Leistungsspektrum ist so flexibel wie Ihre Anforderungen – gemeinsam finden wir die passende Lösung!