Steuer- und Energieentlastungen für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe
Die Energiekosten steigen stetig. Gerade für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe ist es wichtig, jede mögliche Entlastung zu nutzen. Mit gezielten Maßnahmen können Sie Ihre Energiekosten reduzieren und von steuerlichen Vorteilen profitieren. Daher geben wir Ihnen hier einen Überblick über wichtige Steuer- und Energieentlastungen und zeigt auf, wie Sie davon und darüber hinaus profitieren können.
- Warum Sie mit uns arbeiten sollten?
- Erfahrung: Über 22 Jahre Expertise in der Landwirtschaft und über 13 Jahre im Energiesektor.
- Effizienz: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen.
- Zukunft: Begleitung bei der Umsetzung moderner Energiekonzepte, einschließlich alternativer Systeme zur nachhaltigen Wärmeerzeugung.
- Steuerentlastungen im Bereich Energie
- Stromsteuer-Entlastung: Betriebe können 20,00 €/MWh von der Stromsteuer zurückerhalten. Bei einem Verbrauch von 35 MWh ergibt das ca. 450 € Rückerstattung. Voraussetzungen sind Stromabrechnung, Zollnummer und IBAN. Anträge können nach Vorliegen der Jahresabrechnung 2024 gestellt werden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zeitnah per E-Mail an zuwendungen@landbuero.de ein.
- Erdgas- und Flüssiggasentlastungen: Steuererleichterungen für Betriebe, die Erdgas und/oder Flüssiggas in Produktionsprozessen nutzen. Wir prüfen Ihre Dokumentation und begleiten den Antragsprozess.
- Agrardiesel-Rückerstattung: Für landwirtschaftliche Betriebe ist dies weiterhin möglich, jedoch mit reduziertem Entlastungssatz (Januar & Februar 2024= 21,48Ct/l), März bis Dezember 2024= 12,888Ct/l).
Nächste Schritte
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zeitnah per E-Mail an zuwendungen@landbuero.de ein, unter Angabe Ihrer Zollnummer und der aktuellen IBAN. Im Detail – folgendes wird benötigt:
Daten, die für das Verbrauchsjahr 2024 für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb bzw. das von Ihnen geführte Unternehmen benötigt werden, sind:
Dieselmenge
Für 2024 = Liefermengen von Januar bis Februar auflisten und März bis Dezember müssen gesondert bilanziert werden. Entlastungsbeträge für die Zeiträume unterscheiden sich.
Fahrzeuge
Abgänge und Zugänge der Fahrzeuge.
Bei Neuzugängen außerdem der Fahrzeugschein.
Laufleistung und/oder Betriebsstunden
Für die Fahrzeuge 01.01.-31.12.
Angaben zum Betrieb
Gab es allgemeine Änderungen?
(z.B. Email-Adresse, Hofübergabe)
Flächengröße
Ackerland, Grünland, Forstfläche, sonstige Flächen.
Alternativ: Bestätigung, das Daten aus dem GAP-Antrag übernommen werden können.
Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe
Bescheinigungen über verbrauchtes Gasöl.
Verbrauch aufgrund von Arbeiten für Dritte oder durch Dritte in Ihrem Betrieb (Lohnarbeiten).
»Was wir darüber hinaus noch machen können […]«
Energiekosten senken. Förderung nutzen. Zukunft gestalten.
Wir prüfen Ihre Photovoltaik-Einspeiseabrechnung, analysieren Ihren Strom- und Gaseinkauf und optimieren Ihr Energiemanagement – unabhängig, fachlich fundiert und mit über 10 Jahren Erfahrung am Energiemarkt.
Wir begleiten Sie bei Planung, Umsetzung und Antragstellung bei der Fördermittelberatung (z. B. BAFA, KfW, BLE), Netzbetreiber-Abrechnung oder neuer Energieanlagen. Auch bei Direktvermarktung, Eigenverbrauch, Batteriespeicher oder Lastmanagement stehen wir Ihnen mit unserem Know-how zur Seite.
Ihre Vorteile:
- Optimierung Ihrer Energienutzung & -kosten
- Fachkundige Beratung zu Förderprogrammen
- Prüfung von Einspeise- & Netzbetreiberabrechnungen
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